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Montag | 09.00 - 18.00 Uhr | 15.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 07.50 - 19.05 Uhr | 15.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 09.05 - 14.05 Uhr | 10.00 - 11.00 Uhr |
Donnerstag | 07.50 - 19.05 Uhr | 08.00 - 10.30 Uhr |
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Sie haben ein weiteres Anliegen vorab? Auch dann können Sie uns gern anrufen oder uns eine Nachricht per E-Mail senden. Wir melden uns zeitnah zurück.
Was wir brauchen, um Ihnen bestmöglich zu helfen
- Kurze Beschreibung Ihrer Beschwerden
- Schon bestehende Diagnosen bzw. Befunde (falls vorhanden)
- Dringlichkeit des Termins und bevorzugte Zeiten
Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zu mehr Mobilität und Wohlbefinden zu unterstützen.
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Fragen & Antworten
Was macht ein Physiotherapeut?
Ein Physiotherapeut (auch Krankengymnast genannt) ist ein medizinischer Fachberufler, der sich mit der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers befasst. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, Beweglichkeit zu verbessern, Fehlhaltungen zu korrigieren und die Lebensqualität der Patienten zu erhöhen.
Dabei beginnt ein Physiotherapeut seine Arbeit mit einer genauen Untersuchung und Befundaufnahme, um den körperlichen Zustand und die Beschwerden des Patienten zu erfassen. Anschließend erfolgt die Behandlungsplanung, bei der ein individueller Therapieplan erstellt und ggf. mit anderen medizinischen Fachkräften abgestimmt wird. Daraufhin führt der Therapeut gezielte Therapiemaßnahmen durch, die je nach Bedarf aus Übungen, manuellen Techniken oder physikalischen Anwendungen bestehen können. Zusätzlich spielt die Prävention und Beratung eine wichtige Rolle, etwa durch Aufklärung über gesundes Bewegungsverhalten im Alltag. Schließlich unterstützt der Physiotherapeut die Patienten auch bei der Rehabilitation, beispielsweise nach Operationen oder Erkrankungen, um die Beweglichkeit und Selbstständigkeit wiederherzustellen.
Wie mache ich einen Termin?
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen: Kontakt>>
Was muss ich zur Behandlung mitbringen?
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden und relevant – Unterlagen zu Ihrer bisherigen medizinischen oder chirurgischen Vorgeschichte mit. Dazu zählen zum Beispiel aktuelle Befunde, MRT- oder Röntgenberichte sowie eine Liste Ihrer Medikamente. Die die Verordnung vom Arzt sollte natürlich auch nicht fehlen.
Tragen Sie am besten bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können. Gern können Sie auch Shorts und ein T-Shirt mitbringen und sich bei uns umziehen. Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung Ihr eigenes Bade- oder Liegetuch mit.
Wie lange werde ich Physiotherapie benötigen?
Die Anzahl der erforderlichen Behandlungen hängt von Ihrer individuellen Situation und der Art Ihres Problems ab. Nach einer gründlichen Untersuchung bespricht Ihr Physiotherapeut gemeinsam mit Ihnen den Behandlungsplan für Ihren Rehabilitationsprozess.
Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihrer Diagnose, dem Schweregrad Ihrer Beeinträchtigungen, Ihrer bisherigen Krankengeschichte sowie weiteren relevanten Faktoren. Regelmäßige Neubewertungen dienen dazu, Ihren Fortschritt zu überprüfen. Zudem steht Ihr Therapeut in Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt, um Sie bestmöglich bei der Erreichung Ihrer Therapieziele zu unterstützen.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? Welche nicht?
In der Regel erfolgt eine physiotherapeutische Behandlung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. In diesem Fall übernehmen die Krankenkassen die Kosten – lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Rezeptgebühr ist von Ihnen zu entrichten. Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernimmt direkt Ihr Physiotherapeut. Grundlage hierfür ist die Gebührenverordnung, welche die im staatlich anerkannten Heilmittelkatalog aufgeführten Leistungen vergütet.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse, ob eine vollständige Kostenübernahme für Ihre Verordnung besteht. Gesetzlich ist für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr von 10,00 Euro pro Verordnung festgelegt. Über den gezahlten Betrag erhalten Sie selbstverständlich eine Quittung.
Wichtig: Diese Zuzahlung wird in voller Höhe an Ihre Krankenkasse weitergeleitet und ist zu Beginn der Behandlung fällig.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung – auch dann, wenn bereits eigenes Einkommen erzielt wird. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind ebenfalls keine Zuzahlungen zu leisten.
Ohne ärztliche Verordnung ist generell auch eine Behandlung als Selbstzahler möglich.